In den 1-Liter-Beutel im Handgepäck müssen alle Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Pasten und Aerosole, die du durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen möchtest. Jeder einzelne Behälter darf höchstens 100 Milliliter fassen. Alle Behälter müssen gemeinsam in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen passen. Schau hier in unseren Artikel über Flüssigkeit rein, wenn du mehr erfahren willst.
Diese Produkte gehören in den 1 Liter Beutel
Alle Flüssigkeiten im Handgepäck gehören in den Beutel, dazu zählen nicht nur Getränke. Dazu zählen:
- Shampoo und Duschgel
- Flüssigseife
- Zahnpasta
- Cremes und Lotionen
- Sonnencreme
- Parfüm
- flüssiges Make-up
- Mascara
- Haargel
- Deo als Spray oder Roll-on
- Rasierschaum
- Kontaktlinsenflüssigkeit
- Getränke und andere flüssige Lebensmittel
Entscheidend ist die Behältergröße
Achte immer darauf, dass jede Verpackung höchstens 100 Milliliter fassen darf. Es zählt die aufgedruckte maximale Behältergröße und nicht die tatsächlich enthaltene Restmenge des Produkts. Eine nur halb gefüllte Flasche mit einem Fassungsvermögen von 200 Millilitern entspricht nicht der allgemeinen 100-Milliliter-Regel und darf in dieser Verpackungsgröße nicht mitgeführt werden. Nehm stattdessen einen geeigneten Reisebehälter mit höchstens 100 Millilitern.
So muss der 1 Liter Beutel beschaffen sein
Der Beutel muss:
- transparent sein
- wiederverschließbar sein
- höchstens einen Liter fassen
- vollständig geschlossen werden können
Achtung! Die Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht so dicht in den Beutel gepresst werden, dass sich der Beutel nicht mehr richtig verschließen lässt. An den meisten Kontrollstellen muss der Beutel aus dem Handgepäck genommen und einzeln hingelegt werden.
Was nicht in den Beutel muss
Feste Pflegeprodukte benötigen normalerweise keinen Platz im Flüssigkeitsbeutel. Dazu gehören beispielsweise:
- feste Seife
- Deo-Stick
- feste Shampoo- und Duschstücke
- Puder
- Lippenstift in fester Form
- trockene Reinigungstücher
Wenn du also nur mit Handgepäck reist, sind feste Produkte eine sichere Alternative, um genug Produkte mitzunehmen. Möchtest du beispielsweise Waschmittel einpacken, um deine Wäsche unterwegs zu waschen, empfehlen wir auf Waschmittelblätter umzusteigen. Mit denen sparst du einiges an Platz und Gewicht und sie fallen nicht unter die Flüssigkeitsregelung. Wie sich das Ganze für Medikamente im Handgepäck verhält, kannst du hier nachlesen. Hier erfährst du, was nicht ins Handgepäck darf.
Besondere Behandlung: Duty-free-Flüssigkeiten
Flüssige Duty-free-Waren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich mitgeführt werden. Produkt und Kaufbeleg müssen dafür in dem beim Kauf erhaltenen, manipulationssicher versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben. Beachte, dass der Beutel bis zur Ankunft am endgültigen Reiseziel nicht geöffnet werden darf.
Achtung! Bei einem Umstieg können erneute Sicherheitskontrollen stattfinden. Achte deshalb bei Flügen mit Umstiegen besonders darauf, dass der Sicherheitsbeutel ungeöffnet und unbeschädigt bleibt.
Gelten an modernen Kontrollstellen andere Regeln?
Manche Flughäfen verfügen mittlerweile über CT-Scanner, an denen größere Flüssigkeitsbehälter zugelassen sind. Weil noch nicht alle Kontrollstellen dieselbe Technik verwenden und auch am Rück- oder Weiterflug andere Regeln gelten können, empfiehlt man generell weiterhin eine Vorbereitung nach der allgemeinen 100-Milliliter-Regel.



