Ja, Deo ist im Handgepäck erlaubt. Wichtig ist, um welche Deo-Art es sich handelt: Deo-Spray, Roll-on, Gel und Creme-Deo gelten in der Regel als Flüssigkeiten oder Aerosole. Dafür gelten die üblichen Flüssigkeitsregeln im Handgepäck. In der Regel darf ein solcher Behälter maximal 100 Milliliter fassen und muss in einen transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel passen.
Deo-Spray im Handgepäck
Deo-Spray ist im Handgepäck grundsätzlich erlaubt, wenn die Dose die erlaubte Größe einhält. Da Spray-Deos zu den Aerosolen zählen, fallen sie unter die Flüssigkeitsregel.
Das bedeutet: Eine große Deo-Spraydose mit über 100 Millilitern ist im Handgepäck nicht erlaubt. Eine kleine Reisegröße bis 100 Milliliter ist möglich, wenn sie im Flüssigkeitsbeutel transportiert wird.
Roll-on-Deo und Creme-Deo
Roll-on-Deo, Deo-Gel und Creme-Deo zählen ebenfalls als Flüssigkeit oder gelartige Produkte. Auch hier gilt normalerweise die 100-ml-Grenze pro Behälter.
Achtung! Es zählt die maximale Füllmenge des Behälters, nicht die Restmenge. Eine halbvolle 150-ml-Flasche kann daher trotzdem problematisch sein.
Deo-Stick im Handgepäck
Ein fester Deo-Stick ist meist die einfachste Lösung für das Handgepäck. Da er fest ist, fällt er nicht unter die Flüssigkeitsregel. Achte darauf, dass es wirklich ein fester Stick ist und kein Gel-Stick oder cremiges Produkt. Bei unsicheren Produkten kann die Sicherheitskontrolle im Einzelfall entscheiden.
Welches Deo fürs Handgepäck sinnvoll ist
Welches Deo fürs Handgepäck am besten passt, hängt vor allem von der Produktform ab. Am unkompliziertesten ist meist ein fester Deo-Stick. Deo-Spray, Roll-on und Creme-Deo sind ebenfalls möglich, müssen aber die Flüssigkeitsregeln erfüllen, dürfen also nicht in Behältern über 100ml transportiert werden.
Typische Fehler bei Deo im Handgepäck
Problematisch sind große Deo-Sprays, zu große Roll-ons oder Produkte, die nicht im Flüssigkeitsbeutel liegen. Auch die Annahme, dass eine halb leere Flasche erlaubt ist, bleibt ein Missverständnis.
Prüfe vor dem Flug die aktuellen Bestimmungen deines Flughafens und deiner Airline. Je nach Flughafen, Sicherheitskontrolle oder Reiseziel können Details unterschiedlich gehandhabt werden. Aber grundsätzlich darf Deo mit ins Handgepäck genommen werden, solange die Flüssigkeitsregeln eingehalten werden.
