Ein normaler kabelgebundener Föhn darf ins Handgepäck. Im Allgemeinen gehören Haartrockner nicht zu den Gegenständen, die nach den EU-Sicherheitsregeln im Kabinengepäck, also im Handgepäck, verboten sind.
‚E inen gewöhnlichen Reiseföhn oder Haartrockner kannst du normalerweise ohne besondere Vorkehrungen im Handgepäck transportieren.‘
Darf auch ein Glätteisen ins Handgepäck?
Ein gewöhnliches kabelgebundenes Glätteisen oder ein anderer elektrischer Haarstyler kann ebenfalls mit ins Handgepäck. Entscheidend ist aber, wie das Gerät betrieben wird.
Bei Geräten mit eingebautem Akku oder Gaspatrone gelten zusätzliche Gefahrgutbestimmungen. Deshalb sollte man einen normalen Netzstecker-Föhn oder ein kabelgebundenes Glätteisen nicht mit einem kabellosen Haarstyler gleichsetzen. Wenn du deinen Haarstyler mit ins Handgepäck nehmen willst, achte am besten darauf, dass dieser kabelgebunden ist, so wirst du keine Probleme bei der Sicherheitskontrolle haben.
Was gilt für einen Föhn mit Akku?
Bei einem akkubetriebenen Föhn oder sonstigen Haarstylern kommt es auf den verbauten Akku an. Für tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Akkus gelten besondere Transportregeln. Die europäische Luftfahrtbehörde EASA empfiehlt grundsätzlich, solche Geräte im Handgepäck zu transportieren, damit bei einem Problem mit dem Akku schnell reagiert werden kann.
Für Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus gilt eine Grenze von 100 Wh ohne besondere Genehmigung der Fluggesellschaft. Geräte müssen außerdem vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten geschützt sein.
Da ein akkubetriebener Haarstyler zusätzlich Wärme erzeugt, können je nach Bauart und Airline weitere Vorgaben gelten. Prüfe darum bei solchen Geräten unbedingt die Bestimmungen deiner Fluggesellschaft. Willst du das vermeiden, nimm ein Gerät mit, das über Kabel funktioniert.
Vorsicht bei gasbetriebenen Haarstylern
Für Haarstyling-Geräte mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche gelten eigene Regeln. Solche Geräte werden nicht wie ein gewöhnlicher elektrischer Föhn behandelt.
Die Bedingungen können unter anderem eine sicher befestigte Schutzkappe über dem Heizelement vorsehen und nur ein Gerät pro Passagier ist erlaubt. Ersatz-Gaskartuschen sind nicht erlaubt. Je nach Fluggesellschaft können darüber hinaus strengere Vorgaben für die Mitnahme im Handgepäck gelten. Falls du ein solches Gerät mitnehmen möchtest, dann beachte, dass es aus Sicherheitsgründen ausschließlich im Handgepäck, und nicht im Aufgabegepäck transportiert werden sollte.
Muss der Föhn bei der Sicherheitskontrolle herausgenommen werden?
Ob ein Föhn separat aus dem Handgepäck genommen werden muss, hängt von der jeweiligen Sicherheitskontrolle ab. Die EU weist bei größeren elektronischen Geräten grundsätzlich darauf hin, dass diese bei klassischen Kontrollen separat vorgelegt werden können.
Bei einem normalen Reiseföhn empfehlen wir deswegen, ihn so zu verstauen, dass du ihn bei Bedarf schnell herausnehmen kannst – das gilt auch für alle anderen elektronischen Geräte. Falls du wissen möchtest, welche Elektrogeräte nicht ins Handgepäck dürfen, kannst du dich hier informieren.
Föhn darf ins Handgepäck
Ein normaler kabelgebundener Föhn darf ins Handgepäck; das gilt in der Regel auch für kabelgebundene Glätteisen und alle anderen Haarstyling-Geräte. Bei Geräten mit Lithium-Akku oder Gaspatrone gelten zusätzliche Vorschriften, weshalb hier die aktuellen Bestimmungen deiner Airline geprüft werden sollten.




