Regelmäßig benötigte Tabletten, Kapseln und medizinisch notwendige flüssige Medikamente sollten ins Handgepäck. Dann sind sie während des Fluges erreichbar und fehlen bei einem Verlust des Aufgabegepäcks nicht. Für flüssige Medikamente, Spritzen und betäubungsmittelhaltige Präparate halte am besten Nachweise deiner Ärzte bereit.
Tabletten und Kapseln im Handgepäck
Feste Medikamente wie Tabletten, Kapseln oder Dragees dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Für eine problemlose Zuordnung empfiehlt es sich, verschreibungspflichtige Medikamente in ihrer Originalverpackung zu transportieren. Bei größeren Mengen oder regelmäßig benötigten verschreibungspflichtigen Präparaten ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt ein aktuelles Attest insbesondere bei großen Medikamentenmengen und bei Arzneimitteln, die als Betäubungsmittel gelten.
Flüssige Medikamente dürfen mehr als 100 Milliliter enthalten
Die übliche Flüssigkeitsgrenze von 100 Millilitern gilt bei Abflügen aus der EU nicht für Medikamente, die während der Reise medizinisch benötigt werden. Sie dürfen deswegen grundsätzlich auch in größeren Behältern im Handgepäck mitgeführt werden. Denke einfach an ein ärztliches Attest: Sicherheitspersonal kann verlangen, dass du die Notwendigkeit oder Echtheit des Medikaments nachweist. Halte flüssige Medikamente deshalb separat und gut erreichbar bereit. Eine ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie des Rezepts kann die Kontrolle für dich deutlich verkürzen und erleichtern. Nicht medizinisch benötigte Flüssigkeiten unterliegen weiterhin den normalen Flüssigkeitsregeln.
Spritzen, Nadeln und medizinische Hilfsmittel
Medizinisch notwendige Spritzen, Inhalatoren und andere Hilfsmittel können grundsätzlich im Handgepäck erlaubt sein. Da spitze Gegenstände oder Geräte bei der Kontrolle genauer geprüft werden, solltest du auch bei diesen Gegenständen die medizinische Notwendigkeit durch ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung belegen können.
Bei größeren Geräten, Sauerstoffflaschen oder Hilfsmitteln mit Batterien sollte die Mitnahme zusätzlich vorab mit der Airline und dem Abflughafen geklärt werden. Die konkreten Vorgaben können je nach Land, Flughafen und Fluggesellschaft abweichen.
Vorsicht bei betäubungsmittelhaltigen Medikamenten
Für Medikamente mit kontrollierten Wirkstoffen gelten strengere Regeln. Dazu können je nach Präparat beispielsweise starke Schmerzmittel, bestimmte Beruhigungsmittel oder medizinisches Cannabis gehören. Bei Reisen von bis zu 30 Tagen innerhalb des Schengen-Raums ist für verschriebene Betäubungsmittel grundsätzlich eine vom Arzt ausgefüllte und behördlich beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich.
Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine einheitlichen internationalen Bestimmungen. Deshalb müssen immer die Vorschriften des Ziel- und gegebenenfalls des Transitlandes geprüft werden. Manche Staaten verlangen eine Genehmigung oder verbieten bestimmte Wirkstoffe vollständig.
Originalverpackung und Nachweise bereithalten
Für ein übersichtliches Handgepäck mit Medikamenten sollten die Arzneimittel möglichst in der beschrifteten Originalverpackung bleiben. Führe bei verschreibungspflichtigen oder ungewöhnlichen Medikamenten das Rezept bzw. eine ärztliche Bescheinigung mit.
Prüfe vor einer Auslandsreise außerdem:
- die Sicherheitsbestimmungen des Abflughafens
- die Vorgaben der Airline
- die Einfuhrregeln des Ziel- und Transitlandes
- mögliche Vorgaben zur Kühlung
Gerade die Einfuhrbestimmungen können sich von den Regeln der Sicherheitskontrolle unterscheiden. Ein Medikament kann im Flugzeug erlaubt, im Zielland aber genehmigungspflichtig oder verboten sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher ausdrücklich, die Mitnahme und Einfuhr vor der Reise zu prüfen. Eine kleine Reiseapotheke im Handgepäck mitzuführen ist aber gar kein Problem.



