Die meisten üblichen Elektrogeräte dürfen ins Handgepäck: Dazu gehören Smartphones, Laptops, Tablets, Kameras und elektrische Rasierer. Verboten sind vor allem Geräte mit beschädigten, defekten oder zu leistungsstarken Lithium-Akkus sowie bestimmte, elektrisch betriebene Fortbewegungsmittel.
Beschädigte oder defekte Akkus sind nicht erlaubt
Elektrogeräte mit aufgeblähten, überhitzten, beschädigten oder anderweitig defekten Lithium-Akkus dürfen nicht mitgeführt werden. Das gilt auch für Batterien die vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden und eine Brand- oder Kurzschlussgefahr darstellen.
Betroffen sein können beispielsweise:
- beschädigte Smartphones
- aufgeblähte Laptop-Akkus
- defekte Powerbanks
- beschädigte Kameras oder Drohnenakkus
- Geräte mit einem sicherheitsrelevanten Produktrückruf
Ein Gerät mit sichtbaren Schäden am Akku sollte deshalb weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck transportiert werden.
Akkus mit mehr als 160 Wattstunden
Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wattstunden dürfen normalerweise im Handgepäck mitgeführt werden. Für Akkus zwischen 100 und 160 Wattstunden ist in der Regel eine vorherige Genehmigung der Airline notwendig. Geräte oder Akkus mit mehr als 160 Wattstunden sind im normalen Passagiergepäck grundsätzlich nicht erlaubt. Die Zahl steht häufig auf dem Akku oder dem Typenschild und wird mit „Wh“ angegeben. In diesem Artikel über Powerbanks zeigen wir eine Methode es grob zu berechnen. Ist keine Wattstunden-Angabe vorhanden, sollte die Kapazität vor dem Flug geprüft oder bei Hersteller und Airline erfragt werden.
Hoverboards und ähnliche Geräte
Mit Lithium-Akkus betriebene Fortbewegungsmittel sind bei vielen Fluggesellschaften vollständig ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere:
- Hoverboards
- elektrische Skateboards
- selbstbalancierende Boards
- ähnliche Freizeit- und Transportgeräte
Nach Angaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sind solche Geräte häufig weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck erlaubt, da ihre Akkus oftmals mindestens 100 Wattstunden besitzen und ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
Für elektrische Rollstühle und andere medizinisch notwendige Mobilitätshilfen gelten eigene Regelungen. Ihre Mitnahme muss jedoch vorab mit der Airline abgestimmt werden.
Smartes Gepäck mit fest eingebautem Akku
Sogenanntes Smart Luggage kann einen eingebauten Akku für Ladefunktionen, Ortung oder einen elektrischen Antrieb besitzen. Ist der Lithium-Akku nicht herausnehmbar, kann das Gepäck von der Fluggesellschaft abgelehnt werden.
Bei herausnehmbaren Akkus muss die Batterie üblicherweise entfernt und im Handgepäck transportiert werden. Prüfe die konkreten Vorgaben unbedingt bei deiner Airline, weil sie bei intelligentem Gepäck unterschiedlich ausfallen können.
Powerbanks sind (nur) im Handgepäck erlaubt
Powerbanks gehören nicht zu den Elektrogeräten, die grundsätzlich aus dem Handgepäck ausgeschlossen sind. Im Gegenteil: Sie müssen zusammen mit Ersatzakkus im Handgepäck transportiert werden und dürfen gar nicht ins Aufgabegepäck. Die Anschlüsse müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein.
E-Zigaretten gehören ebenfalls ins Handgepäck
E-Zigaretten und ähnliche Verdampfer dürfen normalerweise nur im Handgepäck beziehungsweise am Körper transportiert werden. Sie dürfen während des Fluges weder benutzt noch geladen werden. Sie sind daher nicht grundsätzlich im Handgepäck verboten, müssen aber gegen unbeabsichtigtes Einschalten geschützt sein.
Die Airline darf strengere Regeln festlegen
Die Vorgaben zu Elektrogeräten im Handgepäck hängen nicht nur von der Sicherheitskontrolle sondern auch von der Fluggesellschaft und dem jeweiligen Gerät ab. Besonders bei Drohnen, Elektrowerkzeugen, leistungsstarken Powerbanks, medizinischen Geräten und Smart Luggage sollte vor der Reise die genaue Akkuleistung geprüft werden.
Prüfe unbedingt die aktuellen Bestimmungen deiner Airline und hier, was generell nicht ins Handgepäck darf. Ein Gerät kann grundsätzlich luftfahrtrechtlich erlaubt sein, von einer Fluggesellschaft aber dennoch eingeschränkt werden.



