Als Handgepäck gilt jeder Rucksack, der die Größen-, Gewichts- und Mengenbestimmungen der gebuchten Airline erfüllt. Die Bauart oder Bezeichnung des Rucksacks ist nicht entscheidend. Jeder Rucksack kann als Handgepäck mitgenommen werden, wenn er vollständig gepackt innerhalb der erlaubten Grenzen bleibt.
Einheitliche Handgepäckmaße gibt es leider nicht. Die zulässige Größe und Anzahl der Gepäckstücke werden von den Fluggesellschaften festgelegt und hängen zusätzlich vom gebuchten Tarif ab. Prüfe also immer genau deinen Tarif, dann weißt du wie viel du in welchen Maßen packen kannst. Das kannst du hier für jede Airline machen.
Kleiner Rucksack unter dem Sitz
Die meisten Airlines unterscheiden zwischen einem kleinen persönlichen Gegenstand und einem größeren Handgepäckstück. Ein kompakter Rucksack fürs Handgepäck kann als persönlicher Gegenstand gelten, wenn er unter den Vordersitz passt und die dafür vorgesehenen Maße einhält. Aktuelle Beispiele zeigen die Unterschiede:
- Ryanair erlaubt in allen Tarifen eine kleine Tasche bis 40 × 30 × 20 Zentimeter unter dem Vordersitz.
- Bei easyJet darf die kostenlose kleine Kabinentasche höchstens 45 × 36 × 20 Zentimeter groß und bis zu 15 Kilogramm schwer sein. Ein Rucksack ist ausdrücklich möglich.
- Lufthansa erlaubt als persönlichen Gegenstand in allen Tarifen einen kleinen Rucksack oder eine Tasche bis 40 × 30 × 15 Zentimeter.
Prüfe hier unbedingt die aktuellen Bestimmungen deiner gebuchten Airline.
Größerer Rucksack im Gepäckfach
Ein größerer Handgepäckrucksack kann im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Dafür muss dein Tarif aber ein reguläres Handgepäckstück enthalten oder du musst es zusätzlich buchen. Nicht jeder Rucksack ist ein persönlicher Gegenstand. Entscheidend sind immer die Maße des Gepäckstücks. Auch ein Rucksack darf diese größere Handgepäckoption nutzen: Er muss lediglich die erlaubten Abmessungen und das vorgegebene Gewicht einhalten.
Volumen allein reicht nicht als Orientierung
Die Angabe in Litern entscheidet nicht darüber, ob ein Rucksack als Handgepäck gilt. Zwei Rucksäcke mit demselben Volumen können unterschiedlich hoch, breit oder tief sein. Ein kompakter Reiserucksack kann trotz eines größeren Volumens innerhalb der Vorgaben liegen. Ein schmaler Wanderrucksack kann zu hoch sein, obwohl er weniger Inhalt fasst. Vergleiche immer die tatsächlichen Außenmaße mit den Angaben der Fluggesellschaft.
Auf die vollständig gepackten Maße achten
Achtung! Beim Messen zählen die Abmessungen des gepackten Rucksacks. Gefüllte Außentaschen, abstehende Gurte und ein stark ausgebeultes Hauptfach können dafür sorgen, dass er nicht mehr in den Gepäckrahmen am Flughafen passt. Besonders weiche Rucksäcke sollten deswegen nicht bis an ihre Grenze gefüllt werden. Sie müssen sich ohne starken Druck unter dem Sitz verstauen oder in den vorgesehenen Messrahmen einsetzen lassen.
Kompressionsriemen und Packwürfel können helfen, den Rucksack kompakt zu halten, ändern aber nichts daran, dass Gepäck beim Boarding die erlaubten Maße einhalten muss.
Welche Modelle häufig geeignet sind
Als Handgepäck eignen sich vor allem:
- kompakte Tagesrucksäcke
- kleine Laptop- und Arbeitsrucksäcke
- rechteckige Reiserucksäcke
- weiche Rucksäcke ohne starres Gestell
- Modelle mit einziehbaren oder enganliegenden Gurten
Große Trekking- und Wanderrucksäcke sind oft zu hoch oder zu tief. Auch außen befestigte Schuhe, Schlafsäcke oder Flaschen zählen zum Gepäckstück und können die zulässigen Maße überschreiten.
Nur mit Handgepäck reisen
Wer nur mit Handgepäck reisen möchte, sollte den Rucksack nach der kleinsten erlaubten Gepäckgröße der gesamten Reise auswählen. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Airlines beteiligt sind. Auf einem Flug mit mehreren ausführenden Fluggesellschaften gelten für einzelne Strecken jeweilige Bestimmungen. Prüfe vor dem Flug:
- die vollständigen Außenmaße des gepackten Rucksacks
- das erlaubte Höchstgewicht
- die Anzahl der enthaltenen Gepäckstücke
- ob der Rucksack unter den Sitz oder ins Gepäckfach gehört
- ob der gebuchte Tarif großes Handgepäck umfasst
Ist der Rucksack größer oder schwerer als erlaubt, kann er gegen eine zusätzliche Gebühr im Frachtraum transportiert werden.



