Ja, ein kompaktes Kamerastativ kann im Handgepäck mitgenommen werden. Voraussetzung ist, dass es die Größen– und Gewichtsvorgaben der Airline erfüllt und bei der Sicherheitskontrolle nicht als gefährlicher Gegenstand eingestuft wird.
Größe und Gewicht müssen stimmen
Das zusammengeklappte Stativ muss innerhalb der erlaubten Handgepäckmaße liegen oder vollständig in das Handgepäckstück passen. Ein außen am Rucksack befestigtes Stativ zählt trotzdem zur gesamten Größe des Gepäckstücks.
Je nach Airline kann ein separat getragenes Stativ als zusätzliches Handgepäckstück gewertet werden. Lufthansa weist darauf hin, dass alle zum Gate mitgebrachten Gepäckstücke zur erlaubten Handgepäckmenge zählen und zu große oder zu schwere Gepäckstücke kostenpflichtig im Frachtraum transportiert werden müssen.
Große oder spitze Stative können abgelehnt werden
Bei einem schweren Studiostativ, langen Metallbeinen oder deutlich spitzen Standfüßen besteht ein höheres Risiko, dass die Sicherheitskontrolle die Mitnahme in der Kabine verweigert. Die endgültige Beurteilung erfolgt am Flughafen.
Für das Fliegen mit Stativ ist deshalb ein kompaktes Modell mit abgerundeten Füßen am unkompliziertesten. Verpacke es vollständig im Handgepäck und prüfe bei einem großen oder ungewöhnlich gebauten Modell vorher die Angaben der Airline und des Abflughafens.



